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   BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79   

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BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79 (https://dejure.org/1980,5107)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 5 RJ 30/79 (https://dejure.org/1980,5107)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 (https://dejure.org/1980,5107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländischer Arbeitnehmer - Wartezeit - Berufsunfähigkeitsrente - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79

    Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO ; Urteile vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - und vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).

    Es genügt, daß er sie zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (so BSG-Urteile vom 24. April 1980 aaO und vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß versicherungsrechtlich geschützter Beruf mit abgeschlossener Ausbildung bzw. Abschlußprüfung die erlernte Tätigkeit ist, wenn der Versicherte sie überhaupt - sei es auch nur kurzfristig - ausgeübt hat (vgl. SozR Nrn. 20 zu § 45 RKG und 87 zu § 1246 RVO ; BSGE 41, 129, 130 ff; 43, 243, 245 ebenso Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO mwN).

    Beim Kläger kommt es daher darauf an, welche versicherungspflichtige Tätigkeit er bei unverändertem Gesundheitszustand weiterhin verrichtet hätte (vgl. Urteil des Senats vom 12. September 1979 aaO); es genügt die an Dauer und Stetigkeit der Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland zu knüpfende Vermutung, er wäre ohne Änderung des Gesundheitszustandes weiterhin in seinem bisherigen Beruf tätig gewesen (so Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO).

  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO ; Urteile vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - und vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 12. September 1979 (5 RJ 76/78) ausgeführt, "bisheriger Beruf" im Sinne des § 1246 Abs. 2 RVO sei die versicherungspflichtige Tätigkeit, die der Versicherte bei unverändertem Gesundheitszustand voraussichtlich weiterhin verrichtet hätte.

    Beim Kläger kommt es daher darauf an, welche versicherungspflichtige Tätigkeit er bei unverändertem Gesundheitszustand weiterhin verrichtet hätte (vgl. Urteil des Senats vom 12. September 1979 aaO); es genügt die an Dauer und Stetigkeit der Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland zu knüpfende Vermutung, er wäre ohne Änderung des Gesundheitszustandes weiterhin in seinem bisherigen Beruf tätig gewesen (so Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Der Senat hat bereits entschieden, daß versicherungsrechtlich geschützter Beruf mit abgeschlossener Ausbildung bzw. Abschlußprüfung die erlernte Tätigkeit ist, wenn der Versicherte sie überhaupt - sei es auch nur kurzfristig - ausgeübt hat (vgl. SozR Nrn. 20 zu § 45 RKG und 87 zu § 1246 RVO ; BSGE 41, 129, 130 ff; 43, 243, 245 ebenso Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO mwN).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Der Senat hat bereits entschieden, daß versicherungsrechtlich geschützter Beruf mit abgeschlossener Ausbildung bzw. Abschlußprüfung die erlernte Tätigkeit ist, wenn der Versicherte sie überhaupt - sei es auch nur kurzfristig - ausgeübt hat (vgl. SozR Nrn. 20 zu § 45 RKG und 87 zu § 1246 RVO ; BSGE 41, 129, 130 ff; 43, 243, 245 ebenso Urteil des 1. Senats vom 24. April 1980 aaO mwN).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Es genügt, daß er sie zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (so BSG-Urteile vom 24. April 1980 aaO und vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 -).
  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO ; Urteile vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - und vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).
  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob zum "Erwerb des Leistungsanspruchs" in diesem Sinne nur die Dauer der Versicherungszeit (§ 1246 Abs. 3 RVO) oder auch die während der Versicherungszeit verrichtete "bisherige Berufstätigkeit" (§ 1246 Abs. 2 RVO) gehört (vgl. dazu Urteil des Senats vom 29. November 1978, BSGE 47, 183, 185 = SozR 2600 § 45 Nr. 24).
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vermag bei der Prüfung des Rentenanspruchs eine Tätigkeit nicht als "bisheriger Beruf" angesehen zu werden, die vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben worden ist (vgl. BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO ; Urteile vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 - und vom 24. April 1980 - 1 RJ 62/79 -).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (grundlegend: BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64, ferner Senatsurteile vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 65 und vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - nicht veröffentlicht - sowie BSG Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 30.05.1996 - 8 BKn 12/95

    Über längeren Zeitraum mit allen ihr zuzuordnenden Tätigkeiten ausgeübte

    Es genügt, wenn er sie zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (BSG, Urteil 1980-04-24 Az 1 RJ 62/79 SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 62, ebenso BSG, Urteil 1980-06-26 Az 5 RJ 30/79 SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 65).

    Auch in dem Urteil vom 26. Juni 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 65 setzt das BSG für die Qualifikation als Facharbeiter ohne die vorgesehene Ausbildung voraus, daß der Versicherte eine entsprechende Tätigkeit zuletzt nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

    Sie wurde auch nicht vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben (s dazu SozR 2200 § 1246 Nr. 65), da der Kläger bereits durch seine vorangegangenen Tätigkeiten in Jugoslawien und in den anschließend in Deutschland ausgeübten (geringerwertigen) Berufen die Wartezeit erfüllt hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2008 - L 3 R 382/06

    Rente wegen EU/BU; Aufenthalt in Kanada; bisheriger Beruf; Selbständigkeit;

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG SozR 3-6855 Art. 11 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 64; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 65; Ureil des BSG vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - nicht veröffentlicht - sowie BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 17/87

    Anspruch auf die Gewährung einer Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit -

    Die Berücksichtigung der Hauertätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit scheitert also nicht an der nichterfüllten Wartezeit (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 65).
  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 6 RJ 257/98

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Was die Frage des Berufsschutzes des Klägers anlangt, ist hervorzuheben, dass der Kläger schon deshalb nicht einmal den Berufsschutz eines qualifiziert angelernten Arbeitnehmers genießt - der aufgrund seiner zwei Schuljahre dauernden Ausbildung zum Schweißer in Betracht kommt - weil er in diesem Beruf überhaupt nicht versicherungspflichtig, weder in seiner Heimat noch in Deutschland, tätig gewesen ist und er damit schon nicht die für einen Berufsschutz erforderliche Wartezeit erfüllt (vgl. BSG-Urteile vom 12.12.1968, Az.: 12 RJ 64/67; vom 22.08.1963, Az.: 5 RKn 48/60; vom 29.06.1977, Az.: 5 RJ 118/76; vom 26.06.1980, Az.: 5 RJ 30/79).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 16 R 39/12

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf bei jugoslawischen

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (grundlegend: BSG, Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 = BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64; BSG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 65 und vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - juris - sowie BSG, Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 15; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 60/97 R = SozR 3-6855 Art. 11 Nr. 1).
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